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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 3 S 2873/90   

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https://dejure.org/1991,4085
VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 3 S 2873/90 (https://dejure.org/1991,4085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.1991 - 3 S 2873/90 (https://dejure.org/1991,4085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 3 S 2873/90 (https://dejure.org/1991,4085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit von Wohngebäude und Besenwirtschaft im Zusammenhang mit landwirtschaftlichem Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 213 (Ls.)
  • NuR 1991, 431
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    Dies gilt jedoch nur, sofern die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in einem betrieblichen Zusammenhang mit der unmittelbaren Bodenertragsnutzung steht, was nicht mehr der Fall ist, wenn überwiegend fremd erzeugte landwirtschaftliche Produkte verarbeitet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.01.1982 - 3 S 2066/81 - und Urteil vom 06.02.1991 - 3 S 2873/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08

    Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde

    Dies gilt jedoch nur, sofern die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in einem betrieblichen Zusammenhang mit der unmittelbaren Bodenertragsnutzung steht, was nicht mehr der Fall ist, wenn überwiegend fremd erzeugte landwirtschaftliche Produkte verarbeitet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.01.1982 - 3 S 2066/81 - und Urteil vom 06.02.1991 - 3 S 2873/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

    Handelt es sich um ein Wohngebäude, so ist insbesondere auf den sich aus den spezifischen Abläufen eines landwirtschaftlichen Betriebs ergebenden Zweck der ständigen Anwesenheit und Bereitschaft auf der Hofstelle abzustellen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.1991 - 3 S 2873/90 - BWVPr 1991, 257).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92

    Baugenehmigung für Außenbereichsvorhaben: landwirtschaftlicher Betrieb auf

    Dabei besteht bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Anlaß zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983, BRS 40 Nr. 81; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1991 - 3 S 2873/90 -), oder ob der Betrieb nur Vorwand für ein Wohnen im Außenbereich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NvWZ-RR 1992, 400 = BoBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2005 - 2 L 14/02

    Zum Dienen eines Wohnhauses für einen forstwirtschaftlichen Betrieb

    Maßgeblich ist auf die sich aus den spezifischen Abläufen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ergebenden Zweck der ständigen Anwesenheit und Bereitschaft auf dem Betriebsgelände abzustellen (vgl. VGH BW, Urt. v. 26.02.2002 - 5 S 2048/00 -, NuR 2003, 171; Urt. v. 06.02.1991 - 3 S 2873/90 -, NuR 1991, 431; OVG RP, Urt. v. 11.06.1986 - 1 A 125/83 -, NuR 1987, 273 [274]; BayVGH, Urt. v. 25.09.1995 - 14 B 94.3676 -, BRS 57 Nr. 101).
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